Das Erbrecht gewinnt gerade in jüngster Zeit in der anwaltlichen Praxis zunehmend an Bedeutung. In der Nachkriegszeit wurde Geld- und Sachvermögen geschaffen, das auf die "Erbengeneration" übergeht. Der Anwalt steht in der täglichen Praxis zunehmend komplexen erbrechtlichen Fragen gegenüber, so dass eine Spezialisierung unumgänglich ist. Der Anwalt muss sich - vor dem Erbfall - mit Fragen der Gestaltung der Erb- und Vermögensfolge befassen und - nach eingetretenem Erbfall - mit der Regelung erbrechtlicher Ansprüche, und zwar einerseits mit deren Durchsetzung, andererseits mit deren Abwehr. Hier spielt das Pflichtteilsrecht eine wesentliche Rolle. Zudem werden immer wieder erbschaftssteuerrechtliche Fragen aufgeworfen, die bei einer vernünftigen erbrechtlichen Beratung der Beantwortung bedürfen.
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