Wir sind eine Fachkanzlei für Familienrecht. Seit über 40 Jahren sind wir im Familienrecht spezialisiert und wir dürfen uns in dem Bereich zu den führenden Kanzleien in unserer Region und auch darüber hinaus zählen. Das Familienrecht ist eine komplexe Rechtsmaterie, das eine hohe Spezialisierung verlangt, zumal es ständig Gesetzesänderungen und neue Entwicklungen in der Rechtsprechung gibt. Dies gilt insbesondere betreffend
- Unterhalt für Kinder,
- Unterhalt für Ehegatten, vor allem nach der Scheidung,
- Sorge- und Umgangsregelung Kinder,
- Durchführung von Ehescheidungsverfahren,
- Vermögensauseinandersetzungen und Zugewinnausgleich,
- Regelung von Trennungs- und Ehescheidungsfolgen,
- Abschluss von Eheverträgen (Ehe- und Auseinandersetzungsverträge) zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten.
Aktuell sind 2 Fachanwälte für Familienrecht in unserer Praxis tätig. Sie arbeiten eng zusammen und es findet ein kontinuierlicher Wissenstransfer statt. Dabei ist der häufige Besuch von Fortbildungsveranstaltungen und fachlichen Seminaren eine Selbstverständlichkeit. Im Rahmen der Betreuung unserer Mandanten gewährleisten wir
- größtmögliche Einsatzbereitschaft,
- hohe Fachkompetenz und Beratungsqualität,
- umfassende Erfahrung und taktisch kluges Vorgehen,
- wirtschaftliche Lösungen für unsere Mandanten anzustreben.
Ihr Anliegen, das oft aus einer existenziellen Lebenssituation resultiert, ist bei uns deshalb in guten Händen.
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