Handels- und Gesellschaftsrecht

Icon mit Trenner

Die rechtliche Beratung von Kaufleuten, Gesellschaftern von Kapital- und Personengesellschaften und deren Geschäftsleitern bildet seit jeher einen zentralen Bereich anwaltlicher Tätigkeit. Sie beginnt mit der Auswahl der richtigen Rechtsform für die wirtschaftliche Tätigkeit, die der Mandant auszuüben beabsichtigt - ob als Einzelkaufmann oder Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft oder eingetragenen Genossenschaft. Sie setzt sich fort mit der Betreuung des Unternehmens und seiner Gesellschafter im laufenden Betrieb. Auch im Falle von Streitigkeiten der Gesellschafter untereinander ist fundierter anwaltlicher Rat Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Durchsetzung der Interessen von Gesellschaftern oder Geschäftsleitern von Unternehmen. Dabei hat der anwaltliche Berater nicht nur die gesellschaftsrechtlichen Kernfragen im Blick zu behalten, sondern zusätzlich auch die steuerlichen Auswirkungen der einzelnen Gestaltungsmöglichkeiten.

Das Handelsrecht demgegenüber ist quasi eine Form des Sonderprivatrechts für Kaufleute. Heute noch sind die Handels-Personengesellschaften im HGB geregelt, und der Sachzusammenhang zwischen Handels- und Gesellschaftsrecht ist bei allen unternehmensstrategischen Gesellschaften unverkennbar. Das Handelsrecht ist das Außenprivatrecht der Unternehmen.
 

Ihre Ansprechpartner:

Überblick Icon
Unsere Anwälte

Kontakt

Icon mit Trenner

Mönchengladbach

Harmoniestraße 34
41236 Mönchengladbach

Telefon: 0 21 66 - 971 94-0
Fax: 0 21 66 - 971 94-94

info@sws-rechtsanwaelte.de
 

Düsseldorf

Cecilienallee 57
40474 Düsseldorf

Telefon: 02 11 - 58 80 01
Fax: 02 11 - 58 80 06

info@sws-duesseldorf.de