Das komplexe Gebiet des Medizinrechts stellt eine Querschnittsmaterie dar und umfasst alle Rechtsnormen im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung von Gesundheitsleistungen, also medizinischen Gütern und Dienstleistungen. Auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts sind wir auf die Geltendmachung materieller und immaterieller Ansprüche gegen die Behandlungsseite spezialisiert. Wir kümmern uns um die Behandlungsunterlagen, fordern die notwendigen Gutachten an und stimmen die Ersatzansprüche mit Ihnen und auf Ihre Lebenssituation ab.
Der Behandlungsseite stehen wir u.a. bei Regressen der Krankenkassen ebenso bei, wie bei gesellschafts- und steuerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Gründung oder Abwicklung einer Berufsausübungsgemeinschaft. Durch die Vielzahl unserer Fachanwaltschaften können wir Sie darüber hinaus ebenso in Fragen des ärztlichen Arbeitsrechts beraten und vertreten.
Wie Sie sehen, ist das Medizinrecht äußerst vielschichtig. Auch wenn Sie juristischen Rat auf einem hier nicht erwähnten Teilgebiet benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
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