Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts haben wir mit Rechtsschutzversicherungen Abkommen getroffen, deren Versicherungsnehmer im Falle eines Verkehrsunfalls oder bei Problemen mit dem Erwerb eines Kraftfahrzeuges schnelle und kompetente juristische Beratung benötigen.
1. Im Haftungsrecht kommt es darauf an, alle in Frage stehenden Ansprüche zu erfassen und zielgerichtet gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen, und zwar
- alle Fahrzeugschäden
- persönliche Ansprüche wie
- Schmerzensgeld
- Erwerbsschaden (Lohnausfall)
- Haushaltsführungsschaden
- Unterhaltsschaden
2. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei der polizeilichen Unfallaufnahme werden die Beteiligten nach Verursacher und Geschädigten eingestuft. Danach werden strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Maßnahmen veranlasst. In dem Zusammenhang kommt es nicht selten zu der Anordnung eines Fahrverbotes oder der Beschlagnahme des Führerscheins. In allen Fällen ist stets Eile geboten. Mit der Kanzlei können im Bedarfsfall natürlich auch kurzfristig Besprechungstermine vereinbart werden.
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