Versicherungsrecht

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Das Versicherungsrecht ist vorwiegend in dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) geregelt. Aufgeteilt ist das VVG in einen allgemeinen Teil und einen Teil für die einzelnen Versicherungszweige, namentlich die Haftpflicht-, die Rechtsschutz-, die Transport-, die Gebäude-, die Lebens-, die Berufsunfähigkeits-, die Unfall- und die Krankenversicherung. Hierin finden sich besondere Regelungen die für die jeweilige Versicherung gelten.
 

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