Karl Hermann Steinhauer war während seiner Tätigkeit als praktizierender Rechtsanwalt ausschließlich auf dem Gebiet des Scheidungs- und Familienrechts tätig. Insbesondere bei Vermögensauseinandersetzungen sowie im Unterhaltsrecht verfügte er aufgrund seiner langjährigen Erfahrung über besondere Kenntnisse, die ihn auch in Fachkreisen überregional bekannt gemacht haben.
Herr Steinhauer beriet in allen mit familienrechtlichen Auseinandersetzungen zusammenhängenden Fragen, wie solchen des Gesellschaftsrechts oder des Steuerrechts. Er wurde im Jahr 2004 in die "FOCUS-Anwaltsliste" für das Familienrecht aufgenommen.
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